Die neue staatlich geförderte Altersvorsorge kommt.

Altersvorsorgedepot 2027: Warten Sie noch mit dem Abschluss.

Ab 2027 löst das Altersvorsorgedepot die bisherige Riester-Förderung ab. Nach unseren Erkenntnissen rechnet es sich für fast alle und trotzdem raten wir, jetzt noch nichts abzuschließen. Die Rahmenbedingungen stehen zwar fest, welche Anbieter und Produkte sich langfristig bewähren, lässt sich jedoch noch nicht beurteilen. Wir beobachten den Markt für Sie und informieren Sie, sobald tragfähige Produktlösungen zur Verfügung stehen. Bis dahin gilt: Abwarten und Tee trinken.

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Warum Sie sich mit dem Abschluss Zeit lassen können

Viele möchten beim Altersvorsorgedepot von Anfang an alles richtig machen. Genau deshalb raten wir, jetzt nichts zu überstürzen.

Es geht Ihnen keine Förderung verloren.

Auch wenn Sie sich erst in der zweiten Jahreshälfte 2027 entscheiden, ist Ihnen die staatliche Förderung sicher.

Mehr Zeit für die richtige Entscheidung

Die ersten Produkte müssen sich erst am Markt beweisen. Wer abwartet, kann Angebote vergleichen und fundiert entscheiden.

Wir behalten den Markt für Sie im Blick.

Sobald sich das Anbieterfeld gelichtet hat und passende Lösungen verfügbar sind, informieren wir Sie – rechtzeitig und ohne Zeitdruck.

Wir sagen Ihnen Bescheid, sobald sich der Abschluss lohnt.

Das sollten Sie wissen

Bevor Sie sich für ein Altersvorsorgedepot entscheiden

Das Altersvorsorgedepot ist die staatlich geförderte Nachfolge der Riester-Rente und startet 2027. Der Staat will damit die bekannten Schwächen von Riester beseitigen und die private Altersvorsorge einfacher, flexibler und attraktiver machen. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir hier kompakt für Sie zusammengestellt.

Für die meisten Menschen in Deutschland wird die Altersvorsorge im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung organisiert. Weil es immer mehr Rentner und immer weniger Beitragszahler gibt, ist dieses umlagefinanzierte System defizitär und muss bereits heute durch hohe staatliche Zuschüsse gestützt werden.

Der Staat hat deshalb bereits 2002 mit der Riester-Rente ein zusätzliches Element der Altersvorsorge auf privater Basis eingeführt, weil absehbar war, dass die gesetzliche Rente für viele Menschen später nicht ausreichen wird. Das Altersvorsorgedepot führt diese Förderung ab 2027 fort.

Ab 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die bisherige Riester-Rente. Ziel der Reform ist es, die Schwächen der bisherigen Förderung zu beheben. Denn die Riester-Förderung ist komplex, und die Produkte sind dadurch meist teuer. Außerdem müssen Riester-Produkte garantieren, dass zu Beginn der Rentenphase mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Dadurch können häufig nur Anlagekonzepte eingesetzt werden, die langfristig eher geringere Renditen erwarten lassen. Zudem lief das Riester-Konzept auf eine lebenslange Verrentung des Kapitals hinaus, was Versicherungsprodukte bevorzugte – und die sind beim Abschluss meist teuer und haben teils hohe laufende Kosten. Insgesamt war Riester zwar eine gute Idee, iin der Praxis waren die gesetzlichen Vorgaben jedoch zu eng gefasst, um daraus eine für den Sparer wirklich lukrative Anlage zu machen. Das Altersvorsorgedepot soll genau diese Schwächen beseitigen.

Die Fördersystematik wird im Vergleich zur bisherigen Riester-Förderung deutlich vereinfacht.

Staatliche Zulagen bis zu 540 € jährlich
Einzahlungen bis 360 Euro werden mit 50 Cent je eingezahltem Euro gefördert, das entspricht bis zu 180 Euro. Für jeden weiteren Euro – bis zu einer Einzahlung von 1.800 Euro – beträgt die Förderung 25 Cent je Euro. Dadurch sind weitere 360 Euro Förderung möglich.

Kinderzulage bis zu 300 € pro Kind
Für kindergeldberechtigte Kinder, die einem Vertrag zugeordnet sind, wird zusätzlich eine Kinderzulage gezahlt. Diese beträgt 1 Euro je eingezahltem Euro und ist auf 300 Euro pro Kind und Jahr begrenzt.

Günstigerprüfung – zusätzliche Steuererstattung
Manche profitieren zusätzlich von einer Einkommensteuererstattung. In der Steuererklärung gibt man dazu den Gesamtbetrag einschließlich der erhaltenen Zulagen an. Daraus ergibt sich eine rechnerische Steuererstattung, von der die Zulagen abgezogen werden. Fallen die Zulagen niedriger aus als die rechnerische Steuererstattung, zahlt das Finanzamt die Differenz im Rahmen der Steuererklärung aus. Dieser Vorgang wird Günstigerprüfung genannt und macht das Altersvorsorgedepot auch für Gutverdiener ohne Kinder attraktiv.

Steuerfreie Wiederanlage – keine Besteuerung der Erträge
Anders als in einem normalen Wertpapierdepot werden auf die Kapitalerträge keine Steuern bzw. Vorabpauschalen erhoben. Es erfolgt also kein steuerlicher Abfluss, und die Erträge können ohne Abzug sofort wieder gewinnbringend angelegt werden.

Während der Personenkreis für die Riester-Förderung einschränkt war, ist jetzt praktisch jeder förderberechtigt.

Besonders interessant ist die Reform für Selbstständige sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, beispielsweise Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte. Sie gehören künftig ebenfalls zum förderberechtigten Personenkreis.

Ausgenommen sind lediglich Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, sowie Hausfrauen und Hausmänner ohne eigene Förderberechtigung.

Insgesamt können jährlich bis zu 6.840 Euro in ein Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Auf Beträge über 1.800 Euro gibt es zwar keine direkte Zulage, dafür müssen die Erträge – anders als im normalen Wertpapierdepot – nicht versteuert werden. Es kann also durchaus Sinn ergeben, die jährlichen Einzahlungen um bis zu 5.040 Euro aufzustocken.

Das angesparte Kapital kann entweder über einen Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr entnommen oder als lebenslange Rente ausgezahlt werden.

Der Wechsel in die Auszahlungsphase muss zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr beginnen – es sei denn, der Beginn einer gesetzlichen Altersrente oder Beamtenpension liegt bereits früher.

Für viele Sparer besonders interessant: Zu Beginn der Auszahlungsphase können 30 Prozent des angesparten Vermögens als sogenannte Teilkapitalisierung auf einmal entnommen werden. Das verbleibende Kapital wird anschließend über den gewählten Auszahlungsweg ausgezahlt.

Obwohl das Altersvorsorgedepot insgesamt ein recht einfaches Produkt ist, sind bei der Besteuerung der Auszahlungen einige Unterscheidungen zu treffen.

Die 30-prozentige Teilkapitalisierung wird im Jahr der Auszahlung als Einkommen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Für die meisten Sparer ist es daher vorteilhaft, sie in das Jahr nach der ersten Rentenzahlung zu legen, um eine Ballung von Einkünften zu vermeiden.

Ebenfalls mit dem persönlichen Steuersatz werden Auszahlungen versteuert, die auf der maximal förderfähigen Einzahlung von 1.800 Euro samt Zulagen und den daraus erwirtschafteten Erträgen beruhen.

Monatliche Auszahlungen aus den ungeförderten Beiträgen (bis zu 5.040 Euro) und deren Erträgen unterliegen voraussichtlich der Ertragsanteilsbesteuerung. Für einen 65-Jährigen liegt der Ertragsanteil bei 18 Prozent – nur dieser Anteil ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, also ein vergleichsweise geringer Betrag.

Wird ungefördertes Kapital auf einen Schlag entnommen, gilt bei einer Laufzeit von mehr als zwölf Jahren voraussichtlich das Halbeinkünfteverfahren: Die Hälfte der Gewinne wird mit dem halben persönlichen Steuersatz versteuert. Bei kürzerer Laufzeit fällt die Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an.

Altersvorsorge wird mit dem Altersvorsorgedepot künftig auch ohne Garantien möglich sein. Gerade jüngere Sparer können dadurch die Kraft der Kapitalmärkte langfristig nutzen und perspektivisch gute Renditen erwarten. Daneben soll es Produkte geben, die 100 bzw. 80 Prozent der eingezahlten Beiträge garantieren. Die Renditeerwartung fällt hier zwar geringer aus, dafür können diese Varianten insbesondere für ältere oder sicherheitsorientierte Sparer interessant sein.

Jeder Anbieter muss zudem ein sogenanntes Standarddepot anbieten. Dieses besteht aus zwei Fonds bzw. ETFs mit – leider – starrer Risikoklassenbegrenzung und darf maximale Gesamtkosten von 1 % des investierten Kapitals aufweisen.Individuelle Altersvorsorgedepots unterliegen voraussichtlich keiner Risikoklassenbegrenzung und sind flexibler. Insbesondere in Phasen großer Marktschwankungen kann sich das als Vorteil erweisen. Ein expliziter Kostendeckel ist hierfür jedoch nicht vorgesehen.

Zudem ist ein Altersvorsorgedepot geplant, das man direkt beim Staat bzw. einer staatlichen Institution abschließen kann. Ob dieses bereits 2027 startet und welche Anlagestrategie dahintersteckt,  ist derzeit noch offen.

Viele Riester-Sparer haben auf diese Reform gewartet, weil die Ergebnisse oft enttäuschend sind. Manche haben ihre Riester-Verträge sogar beitragsfrei gestellt.

Trotzdem möchten wir davor warnen, bestehende Riester-Verträge vorschnell abzuschreiben. Zwar wird es künftig möglich sein, das Riester-Guthaben förderunschädlich auf ein Altersvorsorgedepot zu übertragen oder parallel ein Altersvorsorgedepot zu eröffnen. Allerdings setzen Sie sich dadurch meist einem deutlich höheren Schwankungsrisiko aus, und manche Riester-Verträge verfügen durchaus über gute Verrentungsbedingungen. Eine pauschale Empfehlungen sollten also mit Vorsicht genossen werden. Im Idealfall wird die Entscheidung im Rahmen einer ganzheitlichen Finanzplanung getroffen, bei der auch weitere finanzielle Fragestellungen berücksichtigt werden.

Nach unseren Erkenntnissen voraussichtlich ja – für fast alle wird sich das Altersvorsorgedepot lohnen. Ab 2027 entsteht damit eine attraktive Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Die grundlegenden Rahmenbedingungen stehen bereits fest, viele Details werden aber erst in Durchführungsverordnungen geregelt. Ob sich das Depot in Ihrem konkreten Fall lohnt und welches Produkt zu Ihnen passt, lässt sich daher erst dann beurteilen, wenn die ersten tragfähigen Angebote am Markt sind.

Deshalb unser Rat: Lassen Sie sich mit dem Abschluss Zeit. Die Förderung ist Ihnen auch dann sicher, wenn Sie sich nicht gleich zum 1. Januar 2027 entscheiden. Tragen Sie sich in unsere Abwarten-und-Tee-trinken-Liste ein – wir informieren Sie, sobald gute und tragfähige Lösungen verfügbar sind. Und wenn Sie bereits „riestern“, prüfen wir mit Ihnen gerne, ob sich ein Wechsel lohnt.

Das Altersvorsorgedepot lohnt sich für die meisten – aber nicht jedes Produkt und nicht sofort. Deshalb unser Rat: Entscheiden Sie erst, wenn wirklich tragfähige Lösungen am Markt sind.

Abwarten und Tee trinken.

Wir informieren Sie, wenn der richtige Zeitpunkt gekommen ist.

Tragen Sie sich in unsere Abwarten-und-Tee-trinken-Liste ein. Sobald sich das Anbieterfeld gelichtet hat und wirklich tragfähige Produktlösungen verfügbar sind, informieren wir Sie persönlich – unverbindlich und ohne Zeitdruck.

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